
2. Mitgliederversammlung 2025
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Eröffnung der Mitgliederversammlung
Wahl des Versammlungsleiters
- André wird als Versammlungsleiter vorgestellt.
- Abstimmung: Es gibt keine Gegenstimmen und 70 Ja-Stimmen.
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit
- Insgesamt 73 Teilnehmer, Beschlussfähigkeit hergestellt
- G037 als 74. Teilnehmer ca. 11.40 Uhr hinzugekommen (ab Punkt 7.7 [Anhebung des Stundensatzes für nicht geleistete Arbeitsstunden])
Annahme der Tagesordnung
- Änderungen zu Briefaussendungen: Auch die Buchprüfer müssen gewählt werden, was vom Vorstand in den Briefaussendungen als Tagesordnungspunkt übersehen wurde.
- Es gibt keine weiteren Anträge auf Änderung der Tagesordnung.
- Abstimmung: Es gibt keine Gegenstimmen; die Tagesordnung gilt somit als angenommen.
Vorstellung Finanzplan 2026 durch den Vorstand
- Der vorläufige* Finanzplan wurde durch André in Beauftragung auf Grundlage des Finanzplanes 2025 erstellt und gemeinsam im Vorstand abgestimmt.
- (*) „vorläufig“ deshalb, weil dieser Haushaltsplan durch die hier nachfolgenden Beschlüsse Änderungen erfahren kann.
- Im Verlauf der Mitgliederversammlung werden nun einzelne Finanzpositionen vorgestellt und erläutert.
Diskussion zum Finanzplan ggf. Korrekturen und anschließende Beschlussfassung
- Es gibt keine Rückfragen zum Finanzplan 2026 durch die Vereinsmitglieder.
- Die Abstimmung darüber ergibt einstimmig 73 Ja- und 0 Nein-Stimmen.
Beschlussfassungen
Beibehaltung, Veränderung oder Abschaffung Kulturbeitrag
Erläuterungen:
- Grundlage der Überlegungen war ein Beschluss aus der Mitgliederversammlung in 2010 zur Beibehaltung des Kulturbeitrages zur Finanzierung von Festen und Feiern.
- Da aber das Interesse an Teilnahme wie auch Engagement in der Organisation dieser Veranstaltungen seither gesunken ist, muss die Frage gestellt werden, wie weiterhin mit dem Kulturbeitrag umgegangen werden soll. Es gibt drei Alternativen:
- Beibehaltung: weiterhin Nutzung für Mitgliederfeste bspw. im Anschluss zur Mitgliederversammlung
- Entfall: Ersatzloser Entfall des Beitrags
- Umwidmung: z.B. in „Mitgliederbetreuungsbeitrag“, Mitglieder und künftig Nutzung für Präsente (Geburtstage, Schuleinführungen etc.)
Diskussion:
- Ein Gartenfreund spricht sich für möglichst flexible Gestaltung und Beibehaltung aus.
- Ein anderer Gartenfreund bittet um direkte Abstimmung, da die Diskussion bereits zur letzten Mitgliederversammlung erfolgt ist.
- Es gibt eine Frage: Wofür wurden 5 EUR bisher eingesetzt?
- Antwort durch den Vorstand: in diesem Jahr Nutzung für das Beisammensein im Anschluss dieser Mitgliederversammlung; im letzten Jahr gab es ein Herbstfest.
Beschluss:
- 57 Gartenfreunde sind für die Umwidmung in Kultur- und Mitgliederbetreuungsbeitrag. Es gibt neun Gegenstimmen.
Altersgrenze für Pflichtstunden
Erläuterungen:
Zur letzten Mitgliederversammlung wurde eine Altersgrenze für Pflichtstunden vorgeschlagen, um ältere Gartenfreunde zu entlasten. Als Beispiel wurde eine Altersgrenze von 75 Jahren angebracht. Das beträfe in unserem Fall aktuell 27 Gartenfreunde in 20 Parzellen. Dabei gäbe es für den Verein einen Verlust von 140 Arbeitsstunden oder 2.100 €, wenn die 140 Stunden komplett nicht geleistet würden (bei aktuell 15 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde). Freiwillig könnten Arbeitsstunden natürlich weiterhin geleistet werden.
Nach intensivem Erfahrungsaustausch mit anderen KGVs (z.B. innerhalb des Stadtverbandes) rät der Vorstand jedoch aus folgenden Gründen von dieser Vorgehensweise ab:
- Die Festlegung einer Altersgrenze wäre völlig fiktiv und nicht objektivierbar. Zum Beispiel wäre komplett unklar, ob jemand im Alter von 75 Jahren noch „rüstig“ genug wäre, einen Arbeitseinsatz zu machen, während ein anderer Gartenfreund im Alter von 74 gesundheitlich dazu bereits nicht mehr in der Lage wäre.
- Dieser Zustand kann bereits bei jüngeren als o.a. Personen der Fall sein, z.B. bei Krankheit, nach Operation oder bei Schwangerschaft.
- Letztlich würde der Gleichheitsgrundsatz im KGV gefährdet und nicht zuletzt Neiddebatten befeuert werden, was unmöglich im Sinne des Vereins sein kann.
- Nicht zuletzt könnten sich von Arbeitseinsätzen aufgrund der o.g. Gründe ausgenommene Personen von der Gemeinschaft ausgeschlossen fühlen. Auch das wäre nicht im Sinne der Gemeinschaft und des Vereins.
Wohl wissend, dass es sehr viel mehr Aufwand bedeutet, bietet der Vorstand an, künftig leichte Arbeiten für betroffene Personen zu eruieren und anzubieten. Gleichzeitig werden die Mitglieder darum gebeten, den Vorstand zu informieren, wenn dieser Zustand eintritt.
Diskussion:
- Gibt es bedingungslose Flexibilität im Sinne der Arbeitsintensität?
- Antwort: Das ist bereits jetzt durch individuelle Abschätzung gegeben.
- Können altersgerechte Arbeitsstunden garantiert werden?
- Antwort: Nein, diese können noch nicht garantiert werden: Es braucht (zumindest in einer Übergangszeit) eine proaktive Meldung des betroffenen Gartenfreundes und eine Entscheidung durch den Vorstand. Auch der Vorstand muss sich zunächst in diese Thematik einarbeiten.
Beschluss:
- Die bisherige Regelung soll beibehalten werden. Jedoch sollen Personen mit Beeinträchtigungen durch den Vorstand mit leichteren Arbeiten bedacht werden, allerdings gibt es keine Garantie dafür.
- Abstimmung: Beibehaltung der aktuellen Regelung bei Bemühungen des Vorstandes
- 56 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
Umgang mit historischer Laube und Garten #74
Erläuterungen:
Ein Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Jahre 2020 wurde bisher nur teilweise und ungenügend umgesetzt. Der Wortlaut damals:
Die Gartenlaube #74 ist schon sehr alt, jedoch noch nicht baufällig und soll als historische Gartenlaube saniert werden. Die Parzelle selbst soll als Seniorengarten oder Gemeinschaftsgarten genutzt werden.
Der aktuelle Zustand ist der Folgende:
- Garten und Laube werden von drei anderen Gartenfreunden gepflegt, wobei dem Verein Kosten durch Arbeitsstundeneinsatz entstehen.
- Die so genannte „Historische Gartenlaube“ heißt deshalb so, weil sie die älteste Laube im Verein ist. Sie steht aktuell leer, wird nicht als Mini-Museum genutzt und erzeugt dadurch keinerlei Außenwirkung, die man sich beim ursprünglichen Gedanken möglicherweise erhofft hat.
- Eine Nutzung als Senioren- oder Gemeinschaftsgarten hat nie stattgefunden, zumal es für diese Ideen nie ein ausgereiftes Konzept gab.
Alle drei genannten Punkte machen deutlich, dass es keinerlei Mehrwert in der aktuelle Situation gibt und diese deshalb geändert werden sollte. Es werden daher folgende drei Optionen zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung aufgezeigt:
- Die Parzelle wird in die Verpachtung zurückgeführt, die Fläche wird von B-Fläche wieder in eine C-Fläche umgewidmet. Die Vergabe erfolgt an Pächter oder Inhaber eines Nutzungsvertrags unter der Auflage, dass die „Historische Laube“ im jetzigen Zustand erhalten werden soll.
- Ein kuratierter Erlebnis- und Museumsgarten soll entstehen mit Öffnungszeiten, ggf. Eintrittspreisen(?), einer kleinen Ausstellung in der Laube, Bepflanzung mit alten Gewächsen etc. Sukzessive könnten wir dort entsprechend Außenwirkung erzielen, allerdings wäre auch das mit einer guten Portion Aufwand verbunden. Die Parzelle müsste weiterhin von jemandem bewirtschaftet werden.
- Es gibt keine Veränderung zum aktuellen Zustand. Weiterhin sollen die Parzelle gepflegt und die Laube über Patenschaften bzw. Arbeitseinsätze erhalten werden.
Diskussion:
- Ein Gartenfreund hat damals am Projekt „Historische Gartenlaube“ teilgenommen. Er findet die erneute Verpachtung schade, allerdings wäre der Status quo auch suboptimal. Er merkt an, dass ein Museumsgarten nur in Frage kommen kann, wenn sich andere Gartenfreunde zur Mitarbeit bereit erklären.
- Als Idee wird angemerkt, dass es Kooperation mit dem nahegelegenen Kindergarten oder einer Schule als Schulgartenprojekt geben könnte. Damit würde einem „Erlebnisgarten“ Sinn gegeben.
- Antwort aus dem Vorstand: Das wurde bereits geprüft, geht aber leider nicht, weil Toiletten für solche großen Gruppen fehlen.
- Zwei weitere, sehr nahe am Garten #74 würde eine solche Option wegen der ggf. aufkommenden Unruhe und Lärmbelästigung stören.
- Eine weitere Wortmeldung betont, dass ein solcher historischer Garten mit sehr viel Einsatz verbunden wäre und zweifelt die dazu zur Verfügung stehenden Ressourcen an.
- Ein anderer Gartenfreund, der den Garten bereits seit drei Jahren pflegt, ist der Meinung, dass es mit einer Neuvergabe des Gartens nichts werden kann, weil die Laube viel zu klein wäre und ein Zaun repariert werden müsse: Der Status quo solle Beibehalten werden.
Der Versammlungsleiter meldet sich in Vorbereitung der Abstimmung zu Wort. Er stellt fest, dass das Stimmungsbild in folgender Reihenfolge festgehalten werden kann:
- Verpachtung mit Auflage
- Status quo soll beibehalten werden
- Ein historischer Erlebnisgarten soll entstehen
Er stellt die Rückfrage, wer sich künftig um den Garten kümmern möchte; es meldet sich niemand.
Beschluss:
Die Frage zur Beschlussfassung lautet: Soll der Beschluss aus der Mitgliederversammlung 2020 wieder rückgängig gemacht werden und soll der „Historische Garten #74“ wieder an potentielle Pächter vergeben werden? Als Rückfalloption, für den Fall, dass es keine Neuvergabe gibt, soll alles beim Alten (Status quo) bleiben.
Abstimmung: Für die Neuvergabe der Parzelle melden sich 54 Gärtner, zehn Gartenfreunde geben eine Nein-Stimme ab.
Versand Einladungen alternativ per E-Mail
Erläuterungen:
Der Vorstand möchte den Schriftverkehr Schritt für Schritt auf elektronische Medien (zunächst E-Mail) umstellen, um den Aufwand zu verringern und Portokosten für den Verein zu sparen. Wir reden aktuell von ca. 400 € pro Jahr.
Wir haben bereits viele aktive E-Mail-Adressen und möchten diese zur Zustellung von Jahresrechnungen, Einladungen zur Mitgliederversammlung aber auch zur Versendung von Informationen/“Aushängen“ (aktuell lediglich über eine aktive Newsletter-Anmeldung) nutzen.
Es ist bekannt, dass nicht jeder Gartenfreund eine E-Mail-Adresse besitzt und regelmäßig abruft. Ebenso ist bekannt, dass es Nachteile gibt i.S.v. eine E-Mail kann – je nach Provider – im Spam landen. Deshalb soll es zusätzlich immer noch Aushänge und Briefversand an diejenigen geben, die einen E-Mail-Versand ablehnen oder das Medium schlicht nicht bedienen können.
Wir benötigen ein persönliches Zustimmungsverfahren, um an diejenigen Mitglieder per E-Mail kommunizieren zu dürfen, die ihre Zustimmung gegeben haben.
Insbesondere für die Einladungen zur Mitgliederversammlung braucht es außerdem eine Satzungsänderung in § 10 Einberufung der Mitgliederversammlung (2): „Die Mitgliederversammlungen sind mit schriftlicher Einladung durch einfachen Brief einzuberufen“, um den rechtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Insofern kann diese Satzungsänderung erst zur nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden; Einladungen müssen bis dahin zumindest noch einmal per Briefpost versendet werden.
Diskussion:
Es gab drei sich ähnelnde Wortmeldungen, jedoch größtenteils zu Verständnisproblemen:
- E-Mail zusätzlich zum Brief?
- Antwort: Das ist Unfug, weil der Aufwand sinnlos erhöht wird und es keinerlei Kostenerleichterung gibt. Die Frage steht: E-Mail alternativ zum physischen Brief.
- Was ist mit Gartenfreunden, die keine Alternative haben wollen?
- Antwort: Es wird im Vorfeld abgefragt und um dokumentierte Zustimmung gebeten. Es wird weiter Aushänge und Briefe an diejenigen Gartenfreunde geben, die die E-Mail-Kommunikation verweigern oder dieser Technologie nicht mächtig sind.
- Warum wurde ich bisher nicht per E-Mail informiert, denn „Ich war zufällig vorgestern im Gartenverein und habe erst im Aushang gesehen …“
- Antwort: Bitte melde Dich für den Newsletter an. Bislang konnten wir ohne Consent/Zustimmung noch nicht per E-Mail informieren. Das könnte sich mit der Abstimmung ändern.
Beschluss:
Zur Frage „Dürfen wir nach dem Einholen des dokumentierten Einverständnisses der Gartenmitglieder per E-Mail kommunizieren?“ gibt es folgende Abstimmung:
- 73 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme: Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Aufwandsentschädigung für Vorstand
Erläuterungen:
Der Vorstand möchte die Vorstandsarbeit aufwerten und die Aufwandsentschädigung dafür anheben. Es ist bekannt, dass es sich hier weder um eine Gratifikation, eine Art Gehalt oder Entschädigung für einen Zeitaufwand handelt sondern eher um die Abschreibungskosten für privat genutzte Geräte etc.
Für diese Art der Kostenerstattung gibt es gesetzliche Vorschriften, die sich hin und wieder ändern. Der aktuelle Pauschbetrag für das Vorstandsmitglied eines Vereins liegt bei 840 €. Uns ist klar, dass der Betrag bei fünf Vorstandsmitgliedern zu hoch für einen Kleingärtnerverein ist und einen nicht geringen Anteil der Mitgliederbeiträge verschlingen würde.
Der aktuell geltende Beschluss aus der Mitgliederversammlung von 2018, mit folgendem Wortlaut
Da 2018 der Vorschlag zur befristeten Erlassung von Gemeinschaftsstunden für ehemalige Vorstandsmitglieder abgelehnt wurde, wird somit die Anhebung der pauschalen Aufwandsentschädigung auf das aktuell gültige steuerliche Maximum von 720 € / Jahr / Vorstandsmitglied beschlossen.
wird hiermit aufgehoben. Stattdessen schlägt der Vorstand eine Erhöhung der ursprünglich angesetzten Pauschale für den gesamten Vorstand von 2.500 € auf 2.750 € vor.
Dieser Pauschalbetrag soll abhängig von der Anzahl der Vorstände sein: Drei Vorstände teilen sich den von der Mitgliederversammlung freigegebenen Betrag ebenso wie fünf Vorstandsmitglieder. Mitglieder des „erweiterten Vorstandes“ bzw. „Beauftragte“ sollen aus diesem Budget ebenfalls bedacht werden.
Diskussion:
- In welcher Höhe findet die Aufwandsentschädigung im Beauftragtenkreis statt?
- Antwort: Der Vorstand entscheidet darüber.
- Wie viele Beauftragte gibt es aktuell und was tun die eigentlich?
- Antwort: Bitte Organigramm auf der Webseite anschauen.
- Heftige Diskussion über diese vermeintliche „Gratifikation“ und die Aussage „Die bekommen ja bereits ihre Arbeitsstunden gut geschrieben“
- Antwort: Das was der Vorstand oder auch ein erweiterter Vorstand / Beauftragter für spezielle Tätigkeiten leistet, kann nicht annähernd mit den zu leistenden Pflichtstunden in eine Waagschale geworfen werden. In aller Regel werden dort statt der sieben Pflichtstunden mehrere hundert oder gar tausend Stunden geleistet. Davon völlig unabhängig geht es bei der Aufwandsentschädigung nicht um ein Gehalt sondern um die Rückerstattung von privat für den Verein vorgestreckten Kosten.
Beschluss:
- Fragestellung: Wer ist dafür, dass die pauschale Aufwandsentschädigung insgesamt auf 2.750 EUR angehoben wird?
- Abstimmung: 60 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen
Aktualisierung Beitragsordnung
Erläuterungen:
Aufgrund knapper Ressourcen konnte sich der Vorstand noch nicht tiefergreifend mit den weiteren Beiträgen und Umlagen beschäftigen. Eine komplette Überarbeitung der Beitragsordung zur Beschlussvorlage bei der Mitgliederversammlung ist aufwändig und benötigt mehr Zeit.
Bisher wurden Gespräche mit den Wasser- und Stromverantwortlichen gesucht bzw. ist nun auch die Stromprüfung abgeschlossen. Demzufolge wird für die nächsten zehn Jahre kein akuter Bedarf gesehen.
Andere Beiträge wie z.B. Ausleihgebühren oder auch Details in der Abrechnung sollen später revisioniert werden.
Diskussion:
Ein Wasserverantwortlicher wirft ein, dass es sich bei den verlegten Wasserleitungen um PE-Material handelt, bei dem eigentlich nichts passieren kann. Maximal die Steigleitungen in den einzelnen Parzellen können irgendwann kommen, jedoch ist dieser Aufwand finanziell vertretbar und müsste eh durch den jeweiligen Pächter getragen werden (siehe aktuelle Gebührenordnung).
Beschluss:
Die Beschlussfassung und Abstimmung über die Frage, ob dieser Punkt auf die nächste Mitgliederversammlung vertagt werden darf ergibt 73 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme und gilt damit als einstimmig angenommen.
Anhebung des Stundensatzes für nicht geleistete Arbeitsstunden
Erläuterungen:
Zur letzten Mitgliederversammlung (1/2025) wurde durch einen Gartenfreund ordnungsgemäß eingereicht, den o.g. Punkt in der Mitgliederversammlung zu diskutieren. Der Vorstand hatte angeboten zu analysieren, wie viele Arbeitsstunden tatsächlich benötigt werden und welcher Betrag tatsächlich als Ersatzleistung gebraucht wird.
Das Ergebnis dieser Analyse (nach Einholung von Informationen und Gesprächen mit diversen Gartenfreunden, die bisher Berührung mit dieser Thematik hatten) ergab, dass die bisher zu leistenden ~700 Stunden rein aus einem Bauchgefühl heraus kalkuliert waren. Es stellte sich schnell heraus, dass es so viel Arbeit im Verein gar nicht gibt.
Im Ergebnis der Analyse wurden insgesamt ~450 Arbeitsstunden kalkuliert. Im anderen Extremfall (wenn niemand mehr Arbeitsstunden leistet), müssten diese Leistungen mit ca. 30-60 €/Stunde (je nach Spezialisierung) eingekauft werden. Wir gehen davon aus, dass ein professioneller Land- und Gartenbauer ungefähr die Hälfte der Zeit für entsprechende Aufgaben benötigt.
Auf diesen Überlegungen aufbauend, schlägt der Vorstand statt der aktuellen Stundenzahl von sieben Stunden bei einem Stundensatz von 15 € eine neue Ratio von fünf Stunden zu je 25 € vor. Damit erhöht sich das Jahreskontingent um 20 € von 105 auf 125 €.
Es gibt weitere Hinweise durch den Vorstand:
- Die Arbeitsstunden bekommen mehr Wertigkeit, sind aber gleichzeitig einfacher und schneller abzuleisten. Außerdem orientieren sich die Stunden am tatsächlichen Bedarf.
- Der Fokus muss künftig auf das Ableisten von Stunden liegen statt auf das Bezahlen, weil ansonsten wichtige Arbeiten im Verein nicht realisiert und demzufolge extern zugekauft werden müssten.
- Rein rechnerisch hat nun jeder hat die Möglichkeit, seine Stunden zu leisten (10 Einsätze/Jahr x 4 Stunden/Einsatz = 480 Stunden/Jahr).
Diskussion:
- Ein Gartenfreund möchte die sieben Stunden beibehalten, weil es nicht kalkuliert werden konnte.
- Antwort: Doch, der Vorstand hat kalkuliert wie vorab erläutert.
- Ein anderer Gartenfreund findet neue Regelung völlig korrekt und hebt hervor, dass vorab eine echte Kalkulation stattgefunden hat.
- Es wird angemerkt, dass ggf. die Satzung geändert werden sollte. Hier wäre festgelegt: „Mitglieder dürfen nur persönlich geleistet werden.“ Damit wäre jede Form der Hilfe von außen ausgeschlossen.
- Antwort: Diese Vorgehensweise verbietet sich durch Versicherungsabdeckung. Externe Firmen sind selbständig versichert.
- Ein Gartenfreund findet unsere Sache (= die des Vorstands) mit den Stunden nicht in Ordnung. Wenn wir (= der Vorstand/die Obrigkeit) Geld brauchen, sollen wir das nicht so „billig“ verpacken. Der Gartenfreund prophezeit, dass die Anzahl der Stunden später wieder angehoben wird und der jetzt angehobene Stundensatz bleibt.
- Antwort des Vorstands:
- Die Anhebung des Stundensatzes basiert nicht auf einer Idee des Vorstands sondern eines anderen Gartenfreundes. Der Antrag dieses Diskussionspunktes zu einer Mitgliederversammlung wurde ordentlich eingereicht und muss vom Vorstand in der Agenda Beachtung finden.
- Der Vorstand ist keine Obrigkeit oder ein übergeordnetes Organ, welches den Verein regiert. Der Vorstand sorgt im Auftrag der Vereinsmitglieder und durch Wahl der Mitgliederversammlung für die Führung der Geschäfte. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und will, muss und kann sich an eingenommenen Gelder für nicht geleistete Arbeitsstunden nicht bereichern.
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ eines Vereins und entscheidet durch Abstimmung, an der auch der Gartenfreund teilnehmen sollte, über Anzahl und Gegenwert der Arbeitsstunden.
- Antwort des Vorstands:
- Durch eine weitere Wortmeldung wird die Reduzierung der nötigen Arbeitszeit auf fünf Stunden positiv wahrgenommen, insbesondere für ältere Menschen.
- Eine andere Frage lautet: Wie wird die Neuregelung praktisch bei den Arbeitseinsätzen umgesetzt? Aktuell werden jeweils zwei Arbeitseinsätze á 3,5 Stunden geleistet.
- Antwort des Vorstandes: Die Umsetzung erfolgt im zweiten Schritt unter Leitung des Verantwortlichen für Arbeitseinsätze. Denkbar wäre z.B. ein einziger Arbeitseinsatz von fünf Stunden.
Beschluss:
Wir stimmen über folgende Frage ab: Sollen die Pflichtarbeitsstunden um zwei Stunden von sieben auf fünf Stunden reduziert werden bei gleichzeitiger Erhöhung der Stundenersatzzahlungen um 10€ von 15€ auf 25€?
Die Auszählung ergibt:
- Ja-Stimmen: 56 Stimmen
- Eine Stimmenthaltung
- Nein-Stimmen: 17 Gegenstimmen
Somit gilt der Beschluss als angenommen.
Gärten 100/101 und Vereinsheim mit Toiletten
Erläuterungen:
Bereits zur letzten Mitgliederversammlung (1/2025) schlug ein Gartenfreund den Abriss der beiden Lauben und ebendort den Bau eines Vereinsheims vor, um sich von der Gaststätte unabhängig zu machen.
Der Vorschlag hat sehr viele Facetten und kann nicht in eine einzige Überlegung mit anschließender Abstimmung appliziert werden.
Allein aus baulichen, finanziellen und kapazitiven Gründen wurde vom Vorstand folgender alternativer Vorschlag unterbreitet:
- Reaktivierung der sog. „Streuobstwiese“ (ehemals Parzellen 100 und 101) zu zwei Parzellen und Vergabe (Verpachtung oder Nutzung) mit Auflage zur Sanierung der Lauben. Das entspräche dem Vereinszweck und würde für Pachteinnahmen und weniger Arbeitsaufwand auf sog. B-Flächen sorgen.
- In diesem Fall müsste der Beschluss der Mitgliederversammlung zur Sanierung der Lauben aus 2024 aufgehoben werden. Ebenso müsste eine Umwandlung von B- auf C-Fläche beim Stadtverband beantragt werden.
- Wir stellen diese Entscheidung auf eine der nächsten Mitgliederversammlungen (z.B. 1/2026) zurück und befassen uns zunächst mit der Situation und den Möglichkeiten der Errichtung von Toiletten/Entsorgungsstation und/oder einem Vereinsheim in der folgenden Thematik.
Diskussion:
Zu diesem Punkt gibt es keine Diskussion, weil es keiner Abstimmung bedarf.
Beschluss:
Zu diesem Punkt gibt es noch keinen Beschluss, weil darüber in einer der nächsten Mitgliederversammlungen diskutiert und beschlossen werden soll. Stattdessen befassen wir uns zunächst mit der folgenden Thematik:
Vereinsheim und Toiletten
Erläuterungen:
Der Vorstand hat sich erkundigt und drei Optionen herausgearbeitet. Dabei wurde noch nicht geprüft, wo ggf. ein Vereinsheim oder Toiletten aufgebaut werden sollen.
- Eine Toilette könnte als Containerlösung angeboten werden. Allein der Aufbau ohne Abwasseranschluss und laufende Kosten i.S.v. Reinigung, Wasserverbrauch u.ä. würde ca. 12.000 € Kosten verursachen. Das wären entweder ~100€ Umlage pro Parzelle im kommenden Jahr für eine Sofortinstallation oder Rücklagenbildung für zwei bis drei Jahre aus vorhandenen Mitteln.
- Eine Containerlösung für ein Vereinsbüro (kein Versammlungssaal!) bei einer Grundfläche von ca. 5x6m² ohne laufende Kosten (Wasser, Abwasser, Strom, Internet) würde ~48.000€ kosten. Die Umlage für sofortigen Bau beliefe sich pro Parzelle auf ~390€; Rücklagen aus vorhandenen Mitteln müssten über ca. sieben oder acht Jahre aufgebaut werden.
- Der Aufbau eines Vereinsheimes (ohne Versammlungsmöglichkeit) + Toiletten in klassischer Bauweise mit einer Toilette und 1-2 Vereinsräumen würde ohne o.g. laufende Kosten ~90.000€ kosten. Umlage für den Sofortaufbau pro Parzelle ca. 720€, sonst Rücklagen über ca. 18 Jahre.
Diskussion:
- Ein Gartenfreund merkt an, dass jede Parzelle eigentlich bereits eine Toilettenlösung hat. Die Pflege i.S.v. regelmäßige Reinigung etc. wird als schwierig zu vergebende Aufgabe angesehen. Ebenso sollte an Vandalismus gedacht werden.
- Frage: Gibt es dann getrennte Damen- und Herren-Toiletten?
- Antwort: Nein, es gäbe nur eine Unisex-Toilette.
- Frage/Anmerkung: Chemie-Toiletten könnten dort nicht entsorgt werden, oder? Besser wäre vielleicht die Überlegung, eine reine Entsorgungsstation aufzubauen.
- Antwort: Doch – Entsorgung von Chemietoiletten wäre beim Angebot #1 mit dabei.
- Ein weiterer Gartenfreund merkt an: Wurde denn der Vorschlag nur durch ein Vereinsmitglied angebracht? In anderen Vereinen wäre die Gaststätte das Vereinsheim.
- Antworten:
- Der Vorschlag kommt immer wieder hoch.
- Er wurde zur letzten Mitgliederversammlung durch einen Gartenfreund eingereicht. Diesem Punkt muss im Vorstand nachgegangen werden.
- Erklärung: Wir haben als Verein irgendwann in einer dunklen Stunde das Gaststättengebäude an die Stadt Leipzig verkauft, die an einen Gaststättenpächter weitervergeben hat. Dieser bestimmt darüber, ob wir die dort verbauten Toiletten nutzen dürfen oder nicht. Letzte Verhandlungsversuche darüber sind leider gescheitert. Es gibt Vereinbarungen über die Nutzung des Saales für Mitgliederversammlungen wie auch über Nutzung des Büros im Gebäude.
- Antworten:
- Und noch ein Gartenfreund meldet sich zu Wort um starkes Interesse an Entsorgungsmöglichkeiten zu deklarieren.
- Idee: Gern darf über ein sog. „Zahlungsschloss“ refinanziert werden.
Beschluss:
- Soll ein Vereinsheim in klassischer Bauweise inklusive Toilette erstellt werden?
- es gibt keine Ja-Stimmen
- Sollen Container als Vereinsheim (Vereinsbüro) inkl. Toilettentrakt aufgestellt werden
- eine Ja-Stimme, 66 Nein-Stimmen
- Soll eine Containerlösung als Toilette + Entsorgungsstelle errichtet werden?
- 26 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen
- Soll der Vorstand prüfen, ob es eine Möglichkeit für die reine Entsorgungslösung für Chemie- und anderen Gartentoiletten geben kann?
- 41 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen
Installation einer förderfähigen Lichtanlage
Erläuterungen:
Dieser Vorschlag wurde von einem Gartenfreund ebenfalls in der letzten Mitgliederversammlung eingereicht: Mit Hilfe von Fördermitteln soll zunächst der Hauptweg aus Sicherheitsgründen beleuchtet werden; andere Wege im Gartenverein könnten folgen.
Aufgrund eines Personalwechsels in der Stadtverwaltung sowie aufgrund begrenzter Ressourcen im Vorstand war bisher keine beschlussfähige Beurteilung dieses Wunsches möglich.
Alternativ schlägt der KGV-Vorstand einen Grundsatzbeschluss im Sinne der Beauftragung der Mitglieder an den Vorstand vor:
Entweder
- wünscht sich die Mitgliederversammlung eine solche Lichtanlage und ist bereit, die Kosten dafür zu übernehmen oder
- die Mitgliederversammlung sieht keine Notwendigkeit für eine Lichtanlage auf dem Gelände des Vereins.
Hinweis: Wir können nicht einfach irgendwelche Anlagen online kaufen, weil es seitens der Stadt Auflagen gibt, die die Lichtstärke, -Dauer oder auch die Empfindlichkeit der Auslösung bestimmen. Demzufolge warten wir noch auf ein Angebot des Elektro-Anbieters unseres Vertrauens.
Diskussion:
Es gibt keine Wortmeldungen zu diesem Thema.
Beschluss:
Auf die Frage „Besteht Interesse an einer Lichtanlage? Wenn ja, werden wir uns intensiv damit beschäftigen, insbesondere als Prävention gegen Vandalismus“ erhalten wir folgende Antworten aus der Mitgliederversammlung im Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18 Ja-Stimmen, Dagegen: 43 Nein-Stimmen
Personalien:
Verabschiedung Peter als Fachberater im Vorstand
Peter Ahnert verabschiedet sich nun endgültig mit dem heutigen Tag in den wohlverdienten Ruhestand, und wir sagen 1000 x Danke!
Um seine Tätigkeit zu würdigen, wollen wir im Frühjahr (März/April) eine kleine Vereinsfeier mit Vereinshistorie, ggf. Blumen etc. inszenieren. Details dazu geben wir wie üblich über Aushänge, auf der Webseite und per Newsletter bekannt.
Das Stimmungsbild der Teilnehmer der Mitgliederversammlung: Eine große Mehrzahl ist dafür, auch Peter 😉
Mehr Personalien: Wahl des neuen Vorstands
Neue Vorstandskandidaten werden durch den Versammlungsleiter, André, mündlich erneut vorgestellt (die Information dazu war lange vorher in den Aushängen):
- Christian Bradatsch G127 bewirbt sich als Vorstandsvorsitzender
- Marco Steinhäuser G093 bewirbt sich als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
- Lydia Hinsdorf G066 bewirbt sich als Schatzmeisterin im Vorstand
- Horst Beyer G061 bewirbt sich als Fachberater im Vorstand
- Katrin Hennig G089 bewirbt sich als Schriftführerin im Vorstand
Durch den Versammlungsleiter werden folgende weitere Fragen gestellt:
- Gibt es weitere andere Bewerber?
- Antwort aus der Mitgliederversammlung: Nein
- Gibt es Fragen an die Bewerber?
- Antwort aus der Mitgliederversammlung: Nein
Es erfolgt die Wahl der Einzelnen o.g. Personen für die verschiedenen Positionen im Verein durch einfache Mehrheit:
- Christian Bradatsch wird mit 65 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme von der Mitgliederversammlung als Vorstandsvorsitzender angenommen. Christian Bradatsch nimmt an.
- Marco Steinhäuser wird mit 65 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme von der Mitgliederversammlung als stellvertretender Vorstandsvorsitzender angenommen. Marco Steinhäuser nimmt an.
- Lydia Hinsdorf wird mit 69 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme von der Mitgliederversammlung als Schatzmeisterin im Vorstand angenommen. Lydia Hinsdorf nimmt an.
- Katrin Hennig wird mit 71 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme von der Mitgliederversammlung als Schriftführerin im Vorstand angenommen. Katrin Hennig nimmt an.
- Horst Beyer wird mit 63 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme von der Mitgliederversammlung als Fachberater im Vorstand angenommen. Auch Horst Beyer nimmt das Amt an.
Noch mehr Personalien: Wahl der Buchprüfer
- Darina König wird mit 68 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme von der Mitgliederversammlung als Buchprüferin angenommen.
- Natalie Brose wird mit 67 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme von der Mitgliederversammlung als Buchprüferin angenommen.
- Marlies Wittig wird mit 63 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme von der Mitgliederversammlung als stellvertretende Buchprüferin angenommen.
Kleine Vereinsfeier
Im Anschluss zur Mitgliederversammlung hatte der Vorstand zu einer kleinen Vereinsfeier eingeladen. Obwohl das Wetter uns sehr übel mitspielte, konnten wir Gartenfreunde auf eine Bratwurst oder alternative vegetarische Genüsse + Getränke zusammenbringen. Es war eine Freude zu sehen, wie sich Gartenfreunde nicht nur in ihrer üblichen Bubble bewegen sondern auch mal wieder neue Kontakte knüpfen und sich miteinander unterhalten konnten. Wir wollen genau das künftig weiter ausbauen.