Du und Dein Garten
Dürfen in die Gärten überhängende Büsche und Bäume abgeschnitten werden?

Dürfen in die Gärten ragende Büsche und Bäume abgeschnitten werden?

In der vergangenen Mitgliederversammlung wurde wieder einmal ein Thema angesprochen, das zahlreiche Mitglieder seit Jahren bewegt:

Was tun mit Zweigen und Ästen, die aus benachbarten Grundstücken in die Gartenparzellen unserer Anlage hineinragen? Einfach abschneiden?

Ganz so einfach solltet Ihr Euch das nicht machen, denn dies könnte unter Umständen teuer werden, da Ihr sehr schnell gegen geltende Gesetze und Satzungen der Stadt verstoßen könnt.

Grundsätzlich ist erst einmal der Eigentümer des jeweiligen Baumes oder (Groß-)Strauches aufzufordern, die Gehölzüberhänge zu beseitigen. Voraussetzung dafür ist, dass es wesentliche Einschränkungen in der Nutzbarkeit des Kleingartens durch den Nachbar-Bewuchs oder von ihm ausgehende Gefährdungen, zum Beispiel für Eure Gartenhäuseln gibt.

Rings um unsere Gartenanlage gibt es die unterschiedlichsten „Baumbesitzer“:

  • Im Osten, entlang der Rietzschke, und im Westen an der Virchowstraße ist dies das Amt für Stadtgrün und Gewässer;
  • Im Süden, an der Kita, das Amt für Gebäudemanagement und, daran anschließend, die unterschiedlichsten Hausbesitzer;
  • Im Norden die Leipziger Verkehrsbetriebe im Bereich der Wendeschleife und, daneben, die daran anschließenden Firmen.

Die Erfolgsaussichten für Gartenfreunde bei Einzelaktionen sind erfahrungsgemäß gering und deshalb empfehlen wir Euch, in solchen Fällen unbedingt mit dem Vorstand Kontakt aufzunehmen. Wir schauen uns vor Ort das Problem an und entscheiden dann über die weitere Vorgehensweise.

Was ist in diesem Zusammenhang noch zu beachten:

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz $39 ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher u. ä. zu roden, abzuschneiden oder stark abzusetzen. Dies gilt übrigens auch für unsere Kleingartenparzellen. Ausgenommen davon sind lediglich die Form- und Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern zur Beseitigung des diesjährigen Zuwachses. Das bedeutet auch, dass ein Baumbesitzer, wenn er dann aufgefordert wurde, erst danach wirksam werden kann, sofern nicht dringende Gründe (Gefährdungen) dagegen sprechen.

Entsprechend Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig ist jeder Baum, jeder Großstrauch, ebenso jede Hecke und jedes Klettergehölze ab einer bestimmten Höhe bzw. einem festgelegten Stammumfang (außerhalb der Kleingartenparzellen) ein geschütztes Gehölz. Eingriffe in diese Gehölze bedürfen folgerichtig einer Genehmigung durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer.