
Pachtzinsanpassung ab dem Gartenjahr 2026
Pachtzinserhöhungsverlangen nach § 5 Absatz 3 Bundeskleingartengesetz
Wir wissen schon einige Zeit von diesem im Raum stehenden Damoklesschwert. Es sind noch Verfahren anhängig, jedoch müssen wir jetzt, vor der Aussendung der nächsten Jahresrechnungen, agieren, damit niemand von uns böse Überraschungen erlebt.
Wir verlinken hier das Schreiben des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. mit der entsprechenden offiziellen Verlautbarung.
Das heißt für uns als Kleingärtnerverein:
- Wir heben mit der Jahresrechnung 2026 den Pachtzins von aktuell 0,12271 €/m² auf nunmehr 0,15 €/m² an.
- Es kann passieren, dass es eine Nachforderung in Form einer neuen Rechnung um weitere 0,06 €/m² auf insgesamt 0,21 €/m² innerhalb des nächsten Abrechnungszeitraumes geben könnte.
Wir haben das durchkalkuliert und kommen für unseren Verein auf folgende Ergebnisse:
| Höhere Beträge Absolut | Anzahl der qm² pro Parzelle | aktueller Pachtzins | Pachtzins bei Erhöhung auf 0.15 € | Pachtzins bei Erhöhung auf 0,21 € |
| min | 175 | 21.45 € | 26.22 € | 36.71 € |
| Durchschnitt | 235 | 28.79 € | 35.20 € | 49.28 € |
| max | 576 | 70.66 € | 86.37 € | 120.92 € |
| Höhere Beträge Diff pro Jahr | Anzahl der qm² pro Parzelle | aktueller Pachtzins | Pachtzins bei Erhöhung auf 0,15 € | Pachtzins bei Erhöhung auf 0,21 € |
| min | 175 | + 0.00 € | + 4.77 € | + 15.26 € |
| Durchschnitt | 235 | + 0.00 € | + 6.40 € | + 20.48 € |
| max | 576 | + 0.00 € | + 15.71 € | + 50.26 € |
Wir verstehen, dass diese Pachtzinserhöhung, die uns alle trifft, ein Klacks für den einen aber auch die Existenz als Kleingärtner für den anderen sein kann. Kommt in diesem Fall bitte direkt auf den Vorstand zu.
Wir werden den Platz in den Aushängen schaffen, um das o.g. Schreiben noch einmal präsent auszuhängen.
Ausserdem werden wir mit den besonders betroffenen Gartenfreunden das direkte Gespräch suchen.