Fragen und Antworten
Ich überlege mir einen Kleingarten zuzulegen. Wie funktioniert das?
Urbane Kleingärten, sog. „Schrebergärten“ sind üblicherweise Parzellen, Teile einer Kleingartenanlage. Der rechtliche Inhaber der Kleingartenanlage ist häufig ein e.V., ein eingetragener Verein (oft mit dem Status der Gemeinnützigkeit), der die Parzellen an Vereinsmitglieder verpachtet. Um einen Kleingarten zu pachten, muss man also Vereinsmitglied werden – allerdings kann man auch ohne gepachteten Garten Mitglied des Vereins werden.
Du kannst dich über freie Gärten in unserer Gartenanlage informieren oder Dich auf eine Warteliste setzen lassen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Kleingarten?
Als Vereinsmitglied und Pächter einen Kleingarten zu betreuen, ist nicht umsonst: Der Garten, den ihr übernehmen wollt, wurde zunächst auf alles über dem Boden (Laube, Werkzeuge usw.) taxiert und stellt einen bestimmten Wert dar, den Ihr in den Verein einzahlt. Dazu fallen jährlich – in Abhängigkeit der Gartengröße – folgende Kosten an:
* Vereinsmitgliedschaft
* Pacht
* Wasser- und Stromverbrauch
* Versicherungsbeiträge
Die wesentlichen Kosten findest Du in der Beitragsordnung. Dazu kommen Kosten für den Erhalt der Laube, Bepflanzung und ähnliche Dinge aus dem Baumarkt.
Außerdem sollen entweder sieben Stunden pro Jahr an Gemeinschaftsstunden abgeleistet werden. Alternativ werden diese Stunden mit jeweils 15 Euro pro Stunde angerechnet.
Spießigkeit, Laubenpieper und Vereinsmeier?
Je nachdem, wie du „Spießigkeit“ definierst… Es gibt Menschen, die ihren Kindern zeigen wollen, dass Kohlrabi, Erdbeeren und Gurken nicht im Supermarkt wachsen oder solche, die sich von der anstrengenden reinen Kopfarbeit – womöglich im Homeoffice – bei ehrlicher Arbeit erholen wollen, indem sie „das Herz in der Ackerfurche baumeln lassen“ ^^
Und natürlich gehört es auch dazu, sich im Verein zu engagieren, der das alles eigentlich erst möglich macht. Ihr werdet euch über euch über euer neues Verständnis von Basisdemokratie wundern! 🙂
Wie viel Anbaufläche muss im Kleingarten bewirtschaftet werden?
Bis uns im Kleingartenverein gilt die Einhaltung der 1/3-Regel (im Verhältnis zur Parzellengröße). Bei Ideen zur Umsetzung stehen wir Dir als Vorstand natürlich gern zur Seite.
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert einen Kleingarten so: https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/__1.html. Die Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. präzisiert hier: „Dabei hat der Anbau von Gartenbauerzeugnissen, zu denen insbesondere Obst, Gemüse, Kräuter- und Gewürzpflanzen sowie Blumen gehören, Vorrang. Die ausschließliche oder überwiegende Gestaltung der Kleingärten als Zier- oder Erholungsgärten ist unzulässig.“
Noch genauer beschreibt die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.: „Im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist bei der Bewirtschaftung des Gartens vor allem auf die kleingärtnerische Nutzung zu achten. Diese ist gegeben, wenn auf mindestens einem Drittel der Gartenfl äche Gemüse und Obst in einem ausgewogenen Verhältnis angebaut werden. In geringeren Anteilen gehören auch Kräuter dazu. Da es sich bei den Gartenbauerzeugnissen um Kulturpflanzen handeln muss …, sollte auf dem dafür genutzten Drittel auch eine Kulturführung zu erkennen sein … Die verbleibende unbebaute Fläche ist ebenfalls mit Pflanzen zu begrünen, aber so, dass die kleingärtnerische Nutzung nicht beeinträchtigt wird.“
Es erwartet sicher niemand, dass ihr euren Kleingarten bis auf wenige Wege zwischendrin mit Gemüse pflastert (zumal es kompliziert wird, kleine Kindern, die lernen sollen, wie und wo Gemüse wächst, von den Beeten zu vertreiben).
Der Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins steht aber jedes Mal dann als Damoklesschwert im Raum, wenn Vereinsmitglieder einer Kleingartensparte ihren Kleingarten als reines Erholungsgebiet, als „Datsche“ betrachten und entsprechend (nicht) bebauen. Bei Nichteinhaltung der o.g. 1/3-Regel droht die Kündigung des Pachtvertrags mit der Stadt Leipzig und damit die Auflösung des Kleingartenvereins. Dies würde zum Verlust der Kleingartenparzellen führen.
Welche Gesetzlichen Vorschriften gelten?
* Bundeskleingartengesetz
* Rahmenkleingartenverordnung des Sächsischen Landesverbandes der Kleingärtner e.V.
* Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V.
* Satzung der KGV „Goldene Höhe“ e.V.
Lest euch das bitte einmal durch, damit ihr die Zusammenhänge versteht. Für Rückfragen oder spezielle Informationen stehen wir natürlich immer gern zur Verfügung; wir können aber keine Rechtsberatung erbringen.
Was ist mit Versicherungen?
Über den Verein haben wir organisiert, dass ihr in eurer jährlichen Abrechnung einen zu entrichtenden Betrag für die Versicherung für euer Anwesen findet, den Beitrag zur ALLFINANZ/GENERALI-Versicherung. Lest euch dazu bitte einmal den Artikel „Merkblatt über die Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung der Kleingärtner“ durch. Prinzipiell ist eine solche Sachversicherung natürlich freiwillig, macht aber durchaus Sinn. Bitte prüft, ob ihr ggf. bereits eine eigene Versicherung habt, die in solchen Fällen greift.
Gleiches gilt für die Unfallversicherung, die wir für einen Jahresbetrag von 3,- EUR pro Garten und Gartenfreunde im gemeinsamen Haushalt anbieten können. Diese Art der Versicherung ist insbesondere für Arbeitseinsätze wichtig.
Kontakt zur Versicherung:
Watscheslaw Bitter
+49 176 80271942
watscheslaw.bitter@allfinanz.ag
Wann darf ich den Rasenmäher anwerfen?
Wann Du einen lauten Rasenmäher (elektrisch oder benzingetrieben) betreiben darfst, gibt die Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. vor.
Punkt 2.3.1 statiert: Tägliche (Montag bis Samstag) Mittagsruhe ist die Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr … An Sonntagen und Feiertagen dürfen motorbetriebene Garten- bzw. Bodenbearbeitungsgeräte und lärmerzeugende Gartengeräte nicht benutzt sowie sonstige lärmerzeugende Arbeiten nicht durchgeführt werden.
Bitte vermeide auch Laubbläser und motorgetriebene Kantentrimmer. Greif lieber zu Sense und Sichel, wenn Du nur am Wochenende Zeit hast, Deinen Rasen zu zähmen 😉
Leinenzwang für Hunde?
Der Kleingartenverein ist natürlich kein rechtsfreier Raum; es gelten allgemeine Vorschriften für Hunde und andere Haustiere, die hier von Dr. jur. habil. Wolfgang Rößger beim Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. aufgezeigt werden. Sorgt dafür, dass der Vierbeiner nicht aus eurer Parzelle ausbüchsen kann, gebt ihm dort ordentlich zu tun und schon funktioniert alles. Wenn ihr die Gartenanlage wieder verlasst achtet doch bitte darauf, dass der Hund an der Leine bis zu euch nach Hause geht.