Fragen und Antworten
Ich überlege mir einen Kleingarten zuzulegen. Wie funktioniert das?
Urbane Kleingärten, sog. „Schrebergärten“ sind üblicherweise Parzellen, Teile einer Kleingartenanlage. Der rechtliche Inhaber der Kleingartenanlage ist häufig ein e.V., ein eingetragener Verein (oft mit dem Status der Gemeinnützigkeit), der die Parzellen an Vereinsmitglieder verpachtet. Um einen Kleingarten zu pachten, muss man also Vereinsmitglied werden – allerdings kann man auch ohne gepachteten Garten Mitglied des Vereins werden.
Du kannst dich über freie Gärten in unserer Gartenanlage informieren oder Dich auf eine Warteliste setzen lassen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Kleingarten?
Als Vereinsmitglied und Pächter einen Kleingarten zu betreuen, ist nicht umsonst: Der Garten, den ihr übernehmen wollt, wurde zunächst auf alles über dem Boden (Laube, vorhandene Bepflanzung usw.) taxiert und stellt einen bestimmten Wert dar, den vom Vorpächter abkauft. Dazu fallen jährlich – in Abhängigkeit der Gartengröße – folgende Kosten an:
* Vereinsmitgliedschaft (0,50 ct/qm)
* Pacht (0,15 ct/qm)
* Wasser- und Stromverbrauch
* Versicherungsbeiträge
Die wesentlichen Kosten findest Du in der Beitragsordnung. Dazu kommen Kosten für den Erhalt der Laube, Bepflanzung und ähnliche Dinge aus dem Baumarkt.
Außerdem sollen entweder fünf Stunden pro Jahr an Gemeinschaftsstunden abgeleistet werden. Alternativ werden diese Stunden mit jeweils 25 Euro pro Stunde angerechnet.
Spießigkeit, Laubenpieper und Vereinsmeier?
Je nachdem, wie du „Spießigkeit“ definierst… Es gibt Menschen, die ihren Kindern zeigen wollen, dass Kohlrabi, Erdbeeren und Gurken nicht im Supermarkt wachsen oder solche, die sich von der anstrengenden reinen Kopfarbeit – womöglich im Homeoffice – bei ehrlicher Arbeit erholen wollen, indem sie „das Herz in der Ackerfurche baumeln lassen“ ^^
Und natürlich gehört es auch dazu, sich im Verein zu engagieren, der das alles eigentlich erst möglich macht. Ihr werdet euch über euer neues Verständnis von Basisdemokratie wundern! 🙂
Wie viel Anbaufläche muss im Kleingarten bewirtschaftet werden?
Bis uns im Kleingartenverein gilt die Einhaltung der 1/3-Regel (im Verhältnis zur Parzellengröße). Bei Ideen zur Umsetzung stehen wir Dir als Vorstand natürlich gern zur Seite.
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert einen Kleingarten so: https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/__1.html. Die Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. präzisiert hier: „Dabei hat der Anbau von Gartenbauerzeugnissen, zu denen insbesondere Obst, Gemüse, Kräuter- und Gewürzpflanzen sowie Blumen gehören, Vorrang. Die ausschließliche oder überwiegende Gestaltung der Kleingärten als Zier- oder Erholungsgärten ist unzulässig.“
Noch genauer beschreibt die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.: „Im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist bei der Bewirtschaftung des Gartens vor allem auf die kleingärtnerische Nutzung zu achten. Diese ist gegeben, wenn auf mindestens einem Drittel der Gartenfl äche Gemüse und Obst in einem ausgewogenen Verhältnis angebaut werden. In geringeren Anteilen gehören auch Kräuter dazu. Da es sich bei den Gartenbauerzeugnissen um Kulturpflanzen handeln muss …, sollte auf dem dafür genutzten Drittel auch eine Kulturführung zu erkennen sein … Die verbleibende unbebaute Fläche ist ebenfalls mit Pflanzen zu begrünen, aber so, dass die kleingärtnerische Nutzung nicht beeinträchtigt wird.“
Es erwartet sicher niemand, dass ihr euren Kleingarten bis auf wenige Wege zwischendrin mit Gemüse pflastert (zumal es kompliziert wird, kleine Kindern, die lernen sollen, wie und wo Gemüse wächst, von den Beeten zu vertreiben).
Der Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins steht aber jedes Mal dann als Damoklesschwert im Raum, wenn Vereinsmitglieder einer Kleingartensparte ihren Kleingarten als reines Erholungsgebiet, als „Datsche“ betrachten und entsprechend (nicht) bebauen. Bei Nichteinhaltung der o.g. 1/3-Regel droht die Kündigung des Pachtvertrags mit der Stadt Leipzig und damit die Auflösung des Kleingartenvereins. Dies würde zum Verlust der Kleingartenparzellen führen.
Welche Gesetzlichen Vorschriften gelten?
* Bundeskleingartengesetz
* Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V.
* Satzung der KGV „Goldene Höhe“ e.V.
Lest euch das bitte einmal durch, damit ihr die Zusammenhänge versteht. Für Rückfragen oder spezielle Informationen stehen wir natürlich immer gern zur Verfügung; wir können aber keine Rechtsberatung erbringen.
Was ist mit Versicherungen?
Über den Stadtverband haben wir organisiert, dass ihr über die ALLFINANZ/GENERALI-Versicherung sowohl Haftpflicht- als Unfall- und Sachversichert seid.
Lest euch dazu bitte einmal den Artikel „Merkblatt über die Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung der Kleingärtner“ durch.
Prinzipiell sind diese Unfall- und Sachversicherungen natürlich freiwillig, macht aber durchaus Sinn. Bitte prüft, ob ihr ggf. bereits eine eigene Versicherung habt, die in solchen Fällen greift.
1. Die Unfallversicherung kostet pro Jahr und Garten 3 EUR, sofern alle Mitglieder des Gartens den gleichen Haushalt bewohnen. Nicht dem Haushalt zugehörige Personen können mit weiteren 3 EUR pro Jahr gesondert abgesichert werden.
2. Die Sachversicherung (größtenteils für die Laube) kostet 40, 60, 80 oder 100 EUR pro Jahr – je nach Deckungssumme, siehe verlinktes Merkblatt oben.
Kontakt zur Versicherung:
Watscheslaw Bitter
+49 176 80271942
watscheslaw.bitter@allfinanz.ag
Wann darf ich den Rasenmäher anwerfen?
Wann Du einen lauten Rasenmäher (elektrisch oder benzingetrieben) betreiben darfst, gibt die Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. vor.
Punkt 2.3.1 statiert: Tägliche (Montag bis Samstag) Mittagsruhe ist die Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr … An Sonntagen und Feiertagen dürfen motorbetriebene Garten- bzw. Bodenbearbeitungsgeräte und lärmerzeugende Gartengeräte nicht benutzt sowie sonstige lärmerzeugende Arbeiten nicht durchgeführt werden.
Bitte vermeide auch Laubbläser und motorgetriebene Kantentrimmer. Greif lieber zu Sense und Sichel, wenn Du nur am Wochenende Zeit hast, Deinen Rasen zu zähmen 😉
Leinenzwang für Hunde?
Der Kleingartenverein ist natürlich kein rechtsfreier Raum; es gelten allgemeine Vorschriften für Hunde und andere Haustiere, die hier von Dr. jur. habil. Wolfgang Rößger beim Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. aufgezeigt werden. Sorgt dafür, dass der Vierbeiner nicht aus eurer Parzelle ausbüchsen kann, gebt ihm dort ordentlich zu tun und schon funktioniert alles. Wenn ihr die Gartenanlage wieder verlasst achtet doch bitte darauf, dass der Hund an der Leine bis zu euch nach Hause geht.
Toilettensituation
In allen Gärten im Einflussbereich der KGO (Kleingartenordnung des Stadtverbandes) sind lediglich Camping-, Trocken- und/oder Trenntoiletten erlaubt.
Wir eruieren aktuell, ob wir mit Zustimmung der Mitgliedersammlung eine Entsorgungsstation dafür bauen können.
Gibt es Pflichtarbeitsstunden?
Ja, natürlich – wie in jedem anderen Gartenverein auch 😉
Aktuell sind bei uns fünf Arbeitsstunden zu leisten – oder man zahlt über die Jahresrechnung 25 EUR pro nicht geleistete Arbeitsstunde.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese Arbeitsstunden zu leisten:
– Man kann an Standardarbeitseinsätzen teilnehmen für die man sich hier eintragen kann: https://kgv-goldene-hoehe.de/zum-arbeitseinsatz-anmelden
– Wir bieten Sonderarbeitseinsätze für verschiedene Projekte an
– Man kann eine Patenschaft für eine bestimmte Fläche übernehmen
– Es gibt einen sog. erweiterten Vorstand; die Mitglieder sind für bestimmte Themenbereiche verantwortlich, wie z.B. Wasser, Chronik etc.
– Direkte Mitarbeit im Vorstand
Besonders interessant: Man kann bei uns zu viel geleistete Arbeitsstunden an bedürftigere Menschen (z.B. in besonderen Lebenssituationen) spenden 😉
Kann ich für die Vereinsgemeinschaft tätig werden?
Das ist ein ganz besonders wichtiger Gedanke – und einer, der in den letzten Jahrzehnten viel zu selten gedacht wurde. Genau deshalb wollen wir hier dringend etwas ändern.
Fakt ist: Ohne Verein kein Kleingarten, ohne aktive Mitglieder kein Verein. Wir müssen uns von der Idee verabschieden, dass man mit dem Erwerb seines Gartens einfach losgelöst vom Rest sein eigenes Ding macht. Kommt prinzipiell niemand mehr zur Mitgliederversammlung (das höchste Organ im Verein), nimmt niemand mehr an Vereinsfesten teil, gibt es keinen lebendigen Verein mehr – und irgendwann auch keine Gärten.
Deshalb brauchen wir euch und euer Engagement! Egal ob beim Grillen, beim Laubharken, bei der Organisation oder einfach nur beim Mitreden: Jeder kann etwas beitragen. Meldet euch einfach beim Vorstand – wir freuen uns auf euch! 🙂