Dokumente, die man kennen sollte
Wir alle müssen uns an diverse Gesetze und Ordnungen halten. Das schliesst das Kleingartenwesen nicht aus: Irgendjemand verpachtet uns immer das Grundstück und nach dessen Regeln müssen wir uns halten. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zusammengetragen, die generell gelten aber auch unseren Verein betreffen. Ausserdem weisen wir in dieser Übersicht auf die Absicherungsmöglichkeiten hin.
1. Übergeordnete Gesetze und Ordnungen
Du bist Kleingärtner oder möchtest einer werden? Das ist das übergeordnetes Gesetz: Dieses ist längst nicht erschöpfend und stellt keine regionalen Gegebenheiten dar. Hier kannst Du den Wortlaut direkt abrufen:
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Das Land Sachsen, genauer: der LSK konretisiert mit der sog. Rahmenkleingartenordnung:
Der Stadtverband Leipzig geht noch einen Schritt weiter und formuliert diese Kleingartenordnung:
2. Vereinsinterne Satzung, Ordnungen und Vorlagen
Der Kleingärtnerverein „Goldene Höhe“ ist ein eingetragener Verein nach § 21 BGB mit einer ordentlichen Satzung.
Satzung der KGV „Goldene Höhe“
Jeder Gartenpächter muss zunächst Mitglied im Verein werden.
Erst danach kann ein Pachtvertrag ausgestellt werden.
Weil wir Daten natürlich elektronisch verarbeiten müssen, bedarf es noch dieser
Ausserdem gibt es noch folgende Ordnungen:
3. Versicherungsrelevante Dokumente
Zu eurer Absicherung haben wir einen Rahmenvertrag mit der GENERALI / Allfinanz-Versicherung abgeschlossen, die sowohl eine Unfall- als auch eine Sachversicherung umfasst. Der Abschluss dieser Versicherungen ist freiwillig.