Genehmigung von Wildobstanbau in Kleingärten
Ab sofort gilt der Anbau von sog. „Wildobst“ in unserem KGV als genehmigt, es ist kein weiterer Antrag erforderlich!
Ab sofort gilt der Anbau von sog. „Wildobst“ in unserem KGV als genehmigt, es ist kein weiterer Antrag erforderlich!
Fallobst täglich aufsammeln und wurmstichiges Obst sofort vom Baum entfernen <-- rät Garten-Olaf im Leipziger Gartenfreund 10/22.