
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 14. Juni 2026
Viel zu lange haben wir euch auf dieses Protokoll schon warten lassen und hier ist es endlich: Das Protokoll unserer letzten Mitgliederversammlung mit ausführlichen Erklärungen über getroffene Entscheidungen, damit auch die Nachwelt diese noch nachvollziehen kann und verlinkt mit allen geänderten Dokumenten (Beitrags- sowie Wasser- und Strom-Ordnung wie auch der neuen Satzung mit entsprechend angepasstem Text, der noch immer auf amtsgerichtliche Bestätigung wartet).
Bei Fragen oder Anmerkungen dazu wendet euch gern im Rahmen der angebotenen Vorstandssprechstunden an uns.
Eröffnung der Mitgliederversammlung
mit vielen netten Worten
Wahl des Versammlungsleiters
- André #107/108 wird als Versammlungsleiter vorgestellt
- Abstimmung: 41 Dafür- und keine Gegenstimmen
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
- Insgesamt sind 41 Teilnehmer anwesend, drei kommen später noch hinzu. Damit ist die Beschlussfähigkeit hergestellt.
Annahme der Tagesordnung
- Die Tagesordnung wird mit 41 Stimmen angenommen, es gibt keine Gegenstimmen.
- Es gibt keine weiteren Anträge auf Änderung der Tagesordnung.
Tätigkeitsbericht des Vorstands inkl. Vorwort
Vorwort (aufgrund aktueller “Ereignisse”)
- der Vorstand übernimmt Verantwortung über den Verein, stellt sich nicht darüber, das oberste Organ ist nach wie vor die Mitgliederversammlung
- der Vorstand opfert Freizeit, ist berufstätig, hat Familien und durchaus noch andere Hobbies
- Vorstandsarbeit bedeutet nicht ständige Päsenz oder Drangsalierung von Mitgliedern, weil deren Hecke drei cm zu hoch sein könnte
- der Vorstand macht Fehler, korrigiert diese und geht offensiv damit um
- für Gespräche setzen wir ein sachlichen Tonfall, den Bericht konreter Sachverhalte und bestenfalls Lösungvorschläge voraus
- Aufruf: nutzt Vorstandssprechstunden und andere Kanäle, hört nicht auf Hetze und das Sähen von Zwietracht
- Leitbild: Gestalten statt Verwalten durch Authentizität, Transparenz und visionäres Handeln

Regelmässige Aufgaben
- Gartenkündigungen bearbeitet, Gartenneuvergaben abgeschlossen bzw. vorbereitet
- Vorstandssitzung und -sprechstunden durchgeführt
- Arbeitseinsätze organisiert und durchgeführt
- Sitzungen Erweiterter Vorstand organisiert und durchgeführt
- Bauanträge bearbeitet
- Umsetzung Beschlüsse aus letzter MV
Einarbeitung neuer Vorstandsmitglieder
- Arbeitsteilung überarbeitet
- Einweisung in Prozesse und Applikationen
- Interne Kommunikation optimiert durch flexible Vorstandssitzungen und zusätzliche Abstimmungen bei Bedarf. Hier reicht oft die per Satzung vorgesehene monatliche und protokollpflichtige Sitzung nicht mehr aus
Jährliche Spielplatzprüfung
- Prüfung erfolgreich abgeschlossen
- Umsetzung Maßnahmen noch in Klärung
Jährliche Baumkontrolle
- Prüfung erfolgreich abgeschlossen
- Umsetzung Maßnahmen noch in Klärung
Baumpflegemaßnahmen angrenzende Grundstücke
- Begutachtung Rietzschkeweg durchgeführt
- Maßnahmen mit der Stadt abgestimmt
- Termin mit Stadt (ASG) am 18.6., Ziele: Baumgefährdungen beseitigen und Einschränkungen durch Licht und Bewuchs beseitigen
Vereinsfest zu Peters Verabschiedung aus dem Vorstand
- Festprogramm mit Robby Müller als Ehrengast
- Rahmenprogramm für Groß und Klein
- Annahme leider nur mäßig – Schade!
Restarbeiten Stromprüfung
- Ohne Mängel abgeschlossen
- Wartungsvertrag und weitere schrittweise Modernisierungsarbeiten mit Esa-Tec geplant
Patenschaften
- Neuorganisation der Flächen unter Beachtung der neuen Pflichtarbeitsstunden, gerechtere Verteilung, Aufnahme Spielplatzkontrolle
- Erneuerung der Vereinbarungen mit fachlicher Beratung durch Horst #61 und Jens 107/108
- Aktuell gibt es noch vergebbare Flächen
Digitalisierung
- Gartenmanager wird nur noch für Abrechnung und Finanzbuchhaltung genutzt
- Ticketsystem: geschlossene Vorgänge werden in Gartenordnern abgelegt
- Nextcloud Talk für die Kommunikation innerhalb des Vorstands festgelegt
- Digitale Unterschriften z.B. bei Neuverträgen/Gartenübergaben eingeführt
- Inventarverzeichnis vorbereitet
- Einverständnis digitale Kommunikation abgefragt
Bericht der Buchprüfer
- In Abwesenheit von Natalie und Darina #42 durch Marlies #126 verlesen
- Bericht wurde von allen Buchprüfern unterschrieben
Vorstellung vorläufiger Haushaltsplan 2026
- ad hoc von der Tagesordnung gestrichen, weil dieser bereits in der letzten Mitgliederversammlung im Oktober 2025 beschlossen wurde
Fragen zu den Tätigkeitsberichten und zum Haushaltsplan
- keine Diskussion, keine Fragen der Anwesenden
- Entlastung des Vorstands: 41 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme
Beschlussfassungen
Satzungsänderungen
Der Vorstand möchte in der Satzung die Formulierung von Schrift- auf Textform ändern, um den Schriftverkehr (inkl. Einladungen zur Mitgliederversammlung, Aussendung von Jahresrechnungen, Informationsschreiben wie Aushänge, Anfragen von Vereinsmitgliedern wie z.B. Kündigungen, Baugenehmigungen etc) sukzessive von Postbrief auf E-Mail umstellen zu können.
Bei der Durchsicht der Satzung fiel auf, dass der Beruf als Pflichtangabe noch festgehalten war. Diese Angabe wird bereits seit Jahren in der Praxis nicht mehr erhoben, widerspricht den Grundsätzen der DSGVO (Datenminimierung) und wurde als in 2026 nicht mehr gelebte Praxis aus der Satzung gestrichen.
Begründung: Senkung von Aufwand durch den Vorstand und Kosten für den Verein.
Ausschliesslich diejenigen Mitglieder, die diesem Verfahren zugestimmt haben, erhalten die Aussendung per E-Mail; Mitglieder ohne Zustimmung informieren sich weiterhin per Postbrief und Aushang.
Die Gültigkeit dieser Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung beim Amtsgericht gültig.
Diskussion
- Einwand eines Gartenfreundes: Was passiert, wenn eine E-Mail durch einen technischen Fehler nicht zugestellt oder gelesen wird?
- Antwort des Vorstandes:
- E-Mails gibt es seit 1970, das Verfahren ist mittlerweile bewährt.
- Auch beim Postversand von Briefen gibt es keine 100%ige Garantie, dass die Information beim Empfänger ankommt, auch Briefe werden nicht gelesen.
- Einwand eines anderen Gartenfreundes: Heute sind zu wenige Mitglieder anwesend um ein so wichtiges Thema wie eine Satzungsänderung zu beschließen.
- Antwort des Vorstands: lt. aktueller Satzung ist die Mitgliederversammlung das höchste Organ des Vereins. Wenn 3/4 (75%) der anwesenden Teilnehmer der Satzungsänderung zustimmen, gilt diese als angenommen.
- Antwort des Versammlungsleiters: Dieser Beschluss wurde bereits in der letzten Mitgliederversammlung angekündigt und stand in der Einladung, die alle Mitglieder per Postbrief erhalten haben (sollten).
- Antwort eines anderen Gartenfreundes: Es geht hier nicht um die Entscheidung, dass rigoros auf E-Mail umgestellt wird – diese Entscheidung steht jedem frei. Wer sich nicht aktiv dafür entscheidet, erhält weiterhin Briefpost.
Abstimmung
- 37 der Vereinsmitglieder stimmen dafür, drei Gartenfreunde stimmen dagegen.
- Mit diesem Ergebnis gilt die Satzungsänderung als angenommen und soll dem Amtsgericht zur amtlichen Eintragung zugeführt werden.
Anlage
- In der Anlage befindet sich ein Dokument, in dem die Änderungen detailliert ersichtlich sind: https://cloud.kgv-goldene-hoehe.de/s/AwzMqJ9P8MQPT9D | Passwort: 46XB5bep
Änderungen in der Beitrags- sowie Strom- und Wasserordnung
- Der Vorstand stellt ein neues Konzept zur Änderung der o.g. Dokumente vor.
- Bei Zustimmung tritt dieses Konzept sofort in Kraft.
- Auch hier wurden alte und neue Dokumente in der Präsentation vor der Mitgliederversammlung miteinander verglichen.
Begründung
Beitragsordnung
- Ergänzungen zur besseren Verständlichkeit in den Jahresrechnungen.
- Streichung von Kosten, die nicht mehr der gelebten Praxis entsprechen (z.B. “Schreibgebühren” für neue Mitgliedsanträge, Kündigungen, Erteilung von Baugenehmigungen etc). Insgesamt entstanden hier durch Buchungsaufwand etc. höhere Aufwände/Kosten, als über diese “Schreibgebühren” für den Verein eingenommen wurden.
- Anpassung von geänderten Kosten durch Preiserhöhungen in der realen Welt (Generalisierung, z.B. Verlust Schlüssel Außentür KGV jetzt 10 EUR + entstandene Kosten, Verbandsbeitrag etc.)
- Bisher nicht erfasste Kosten, die aber real umgesetzt wurden (z.B. Kompostentnahme).
Wasser- und Stromordnung
- Nachbarschaftshilfe i.H.v. 30 EUR bzw. 10 EUR bei Doppelgärten gestrichen: Diese Praxis ist nicht nachweisbar, in der Vergangenheit wurde meist “unterstellt” und einfach über die Jahresrechnung in Rechnung gestellt.
- Streichung veralteter Formulierungen: “Die bis 2015 vorhandenen Zähler…”
- Festhalten der längst gelebten Praxis: “Die Kosten der neuen Wasseruhr trägt der Pächter.” oder auch “Es ist der Betrieb von Heiz- bzw. Klimageräten > 500 W verboten”
- Strom, 5.3 (1): “… ist pauschal ein Betrag vom 285 € an den KGV zu zahlen (entsprechend Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2015).” wird mit neuem Beschluss der Mitgliederversammlung revidiert:
- Es ist neuen Pächtern schwer vermittelbar, warum sie zusätzlich zu dem eh entstehenden Aufwand eine Gebühr an den Verein zu entrichten haben, deren Grund kaum noch nachvollziehbar ist, insbesondere nicht durch das Protokoll der damaligen Mitgliederversammlung.
- Die Elektroanlage ist zwischenzeitlich komplett abgeschrieben. Die hier eingenommenen Beträge sollten eher für Rücklagen angelegt werden, falls diese ETL erneuert werden muss.
- Stattdessen wird vorgeschlagen, den jährlichen Betrag für “Wartung, Instandsetzung und Rücklagen” (Wortlaut in Jahresrechnung anpassen) von drei auf zehn Euro zu erhöhen.
- Mit der Änderung wird erwartet, dass mehr Parzellen, die bisher ohne Stromversorgung waren, sich der Solidargemeinschaft anschließen.
- In 2026 wäre es eher denkbar, dass autarke Solarstrom-Versorgung angeschlossen wird, statt den einmaligen und unwiederbringlichen Betrag von 285 EUR an den Verein zu zahlen.
- Ab sofort beteiligen sich auch Gärten ohne Strom- und Wasserversorgung an den insgesamt entstehenden Kosten der Solidargemeinschaft, unabhängig davon, ob ein Wasser- oder Stromanschluss in der einzelnen Parzelle besteht: Die Infrastruktur wurde für alle Vereinsmitglieder gelegt, demzufolge sind alle Vereinsmitglieder für deren Finanzierung verantwortlich. Wir hoffen auch durch diese Maßnahme, mehr Mitglieder für die Teilnahme an der Solidargemeinschaft begeistern zu können.
Diskussion
Unerwarteterweise gibt es keinerlei Diskussionen, Fragen oder Einwände zu diesem Thema.
Abstimmung und Beschlussfassung
- 40 Ja-Stimmen bestätigen die Vorschläge des Vorstands. Es gibt drei Gegenstimmen.
Anlagen
- Geänderte Beitragsordnung: https://kgv-goldene-hoehe.de/wp-content/uploads/2026/09/20260614_Beitragsordnung.pdf
- Neue Wasser- und Stromordnung: https://kgv-goldene-hoehe.de/wp-content/uploads/2026/09/20260614_Wasser_Stromordnung.pdf
Vorbereitung Beschlüsse für die nächste Mitgliederversammlung
Weiterer Umgang mit der Streuobstwiese
Die Streuobstwiese befindet derzeitig im Vereinsbesitz und ist sog. B-Fläche. Ziel ist es, diese beiden Parzellen G100/G101 wieder in die Verpachtung zu bringen. Leider sind beide Lauben, die als 4-er Verbund mit G102/G103 gebaut sind, sehr baufällig. Der Vorstand stellt in den Raum, dass beide Parzellen wieder vergeben werden könnten, weil die aktuelle Nutzung den Verein bzw. auch die Mitglieder eher Geld kostet, nicht adäquat genutzt wird (Abstellfläche in den Lauben für Bierzeltgarnituren, Zelte u.ä.) – also keinerlei wirklichen gemeinschaftlichen Nutzen für die Organisation bringt.
Allerdings ist die Sanierung der beiden Lauben kostenintensiv, ebenso wie der Abriss. Ausserdem muss wahrscheinlich die Begrenzung zu anderen Gärten und zur Festwiese erneuert werden.
Deshalb bittet der Vorstand um Diskussion und bietet an, die Kosten zu prüfen.
Diskussion
Es entspinnt sich eine spannende Diskussion mit gefährlichem Halbwissen über Sanierung, Abriss und die gleichzeitige Sicherung der Lauben in G102/103. Ebenso interessant: Sollen beide Parzellen als Doppelgarten verpachtet werden? Der Verein soll sich um die Umzäunung kümmern, damit alles gleich aussieht, weil es schon viel zu viel Diversität unter den Zäunen im Verein gibt.
Prüfauftrag
Der Vorstand möge bitte prüfen:
- Kosten für den Abriss beider Lauben, ohne dass G102/103 beschädigt werden durch eine Firma
- Alternativ: Kosten für Sanierung beider Lauben durch eine Firma
- ETL prüfen, Wasserversorgung
- Kosten für Neuerrichtung der Begrenzungen (Zäune), im Rahmen des Materialeinkaufs und Abdeckung über Arbeitseinsätze
Abstimmung über den Prüfauftrag durch den Vorstand:
- 32 Ja-Stimmen bei acht Gegenstimmen. Der Prüfauftrag gilt damit als angenommen.
Ein neues Gerätehaus für den Kompostplatz
Im Gespräch ist, den baufälligen Blechschuppen auf dem Kompostplatz zu abzubauen und stattdessen einen neuen Geräteschuppen in Holzbauweise im Bereich des Wasserpumpenhäuschens aufzustellen. Dieses soll als Lager für Handwerkzeuge für Arbeitseinsätze und als als Lager statt der zu leerenden Lauben in G100/G101 genutzt werden, außerdem als Unterbringung für Geräte für den Winterdienst. Kosten: 2.000 bis 4000 EUR; Vorbereitung der Fläche dafür bei ca. 500 EUR Material plus Eigenleistung in Arbeitsstunden.
Der Beschluss darüber soll in der zweiten MV 2026 erfolgen; bis dahin sollen sich Vereinsmitglieder ein Bild darüber machen, miteinander diskutieren und ggf. Vorstandssprechstunden besuchen.
Diskussion
- Ein Gartenfreund ist der Meinung, alles aus G100/G101 lieber auf dem Gelände G015 aufzustellen, um alles zentral zu haben.
- Ein anderer Gartenfreund bemerkt, dass die dortige Laube + Container bereits jetzt zu klein sind, um alles unterzubringen.
- Andere Gartenfreunde stimmen in die Diskussion ein: Lieber alles auf dem Kompostplatz unterbringen, weil das näher an der Festwiese wäre. Auch kommt ins Gespräch ein Gesamtkonzept für die Zusammenlegung aller bisher existierenden Lauben/Hütten/Container auf der kleinen Festwiese.
- Der Vorstand argumentiert mit der Kostenfrage: allein die Umsetzung der Container müsse per Kran erfolgen, was 5-stellige Beträge auf die Tagesordnung ruft.
- Andere Stimmen sind dafür, alles auf der kleinen Streuobstwiese zusammenzufassen.
Prüfauftrag
Es gibt keinen Prüfauftrag für den Vorstand. Allen ist klar, dass die Auflösung der bisherigen historisch beigeführten Situation (Verteilung der Betriebs-, Lager- und Arbeitsstätten des Vereins) und Zusammenführung auf eine einzige Örtlichkeit mit immensen Kosten verbunden sein werden, die momentan nicht aufgebracht werden sollen, weil sich die Sinnhaftigkeit nicht direkt ableiten lässt. Demzufolge gibt es an dieser Stelle auch keine Abstimmung.
Errichtung einer Entsorgungsstation
Der Vorstand hat zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle nötigen Daten, um ein beschlussfähiges Konzept vorzuzustellen. Der Vorstand hat bisher Lösungen aus benachbarten/befreundeten KGVs besichtigt, das Regelwerk für Genehmigungen wurde analysiert, Stadtverband und Liegenschaftsamt (Leitungskataster) wurden um Informationen gebeten. Bisher warten wir noch auf diese Informationen. Deshalb wird dieses Thema auf die 2. Mitgliederversammlung 2026 verschoben.
Informationen
Inventarverwaltung / Rückstellung für Anlagegüter
- Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwaltung von Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Container, Zaunsfelder rund um die Anlage, Spielplatz, Brunnenpumpe,
- Elektro- und Wasseranlage, Baulichkeiten Kompostplatz aber auch die einfache Schlüsselverwaltung.
- Das Thema wurde bisher eher stiefmütterlich behandelt, ist jedoch zwingend erforderlich z.B. für den Ersatz bei “Ermüdungserscheinungen” etc.
- Die Bildung der Rücklagen für diese sog. “Anlagegüter” ergibt sich aus ebendieser Liste, nicht aus Beschlüssen zu Investitionen in den Mitgliederversammlungen, wie es bisher der Fall war.
- Der Vorstand wir ab sofort sukzessive unter Einsatz angemessener IT-Verwaltung daran arbeiten, insbesonder ältere Vereinsmitglieder sollen zur Erfassung dieser Anlagegüter mit einer solchen “leichten” Aufgabe betraut werden, um Pflichtstunden zu erledigen.
Informationen zur Gartenbegehung 2026
- finden am 27.6. und am 4.7.2026 statt; jeweils zwei Teams zu jeweils zwei Personen besichtigen die Parzellen jeweils zwischen 9 und 15 Uhr
- Schwerpunkte sind die kleingärtnerische Nutzung, Anpflanzungen, Baulichkeiten und vor allem das Gespräch mit den Gartenfreunden.
- Am 29.9. findet ab 16 Uhr die Begehung der Anlage durch eine Fachkommission des SLK gemeinsam mit dem Vorstand statt. Bewertet wird der Gesamteindruck der Gartenanlage: positive Eindrücke wie auch Verbesserungspotentiale werden erörtert. Wichtiger Hinweis an die Anwesenden der Mitgliederversammlung: Es ist keine Panik nötig, unser KGV steht im Gesamteindruck gut da, es wird keine Diskussionen über die Auflösung des Vereins geben.
2. Mitgliederversammlung im Herbst 2026
- Inhalte:
- Beschluss über Geräteschuppen Kompostplatz
- Beschluss Entsorgungsstation Fäkalien
- Vorstellung aktualisierter Haushaltsplan
- Rahmenprogramm: kleines Vereinstreffen zum Austausch (wie 2025 nur bei hoffentlich besserem Wetter)
Offene Diskussion, Fragen, Anregungen
- gemäß unserem Motto “Gestalten statt Verwalten” und dem Credo “authentisch, transparent und visionär”
- Ein Gartenfreund beschwert sich über
- 1/3-Regelung wird bei einigen Gärten nicht eingehalten
- die Wege vor den Gärten werden nicht gepflegt
- die Mittagsruhe wird nicht eingehalten
- Vorstand bittet darum, alle vorgeschlagenen Kanäle zu benutzen, vom berittenen Boten über Briefkasten, E-Mail, Gartentelefon bis hin zur Vorstandssprechstunde, die genau für diese Themen vorgesehen ist. Dabei sollen genaue Angaben erfolgen, denen nachgegangen werden kann. Der Vorstand bittet inständig darum, diese Kanäle zu nutzen statt über den Gartenzaun zu wettern.
- Andere Gartenfreunde beschweren sich über zwei Mitgliederversammlungen pro Jahr, weil die Termine mit Gartenbegehungen, Arbeitseinsätzen usw. immer mehr werden. Wieder andere Gartenfreunde relativieren diese Aussage und meinen, dass das Konzept von zwei Mitgliederversammlungen pro Jahr genau richtig wäre, zumal man nicht ad hoc über Entscheidungen abstimmen müsse, sondern sich zunächst darüber ein Bild machen könne.